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Leyendecker GmbH & Co. KG
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Rauchmelder
Schützen Sie Familie und Eigentum vor Feuer und Rauch

Wie wichtig ein Rauchmelder sein kann, beweist die Statistik: Jährlich brechen in Deutschland nahezu 200.000 Brände aus. Häufig sind auch technische Defekte Brandauslöser, die insbesondere in Privathaushalten zu einer tödlichen Falle werden können.

Rauchmelder

Wir Menschen nehmen Rauchgeruch im Schlaf nicht wahr. Durch hochgiftige Rauchkonzentrationen ist es möglich, dass ein Mensch bereits nach drei Atemzügen zunächst bewusstlos wird und in der Folge im Schlaf erstickt.

Innovative Messverfahren stellen eine gefährliche Rauchkonzentration sofort fest und alarmieren unmittelbar optisch und akustisch. Selbst den Unterschied zwischen Zigarettenrauch und einem echten Feuer erkennen die modernen Geräte.

Die aktuelle Gesetzgebung sieht in allen Bundesländern die Installation von Rauchwarnmeldern vor. Die konkrete Ausgestaltung der Rauchmelderpflicht ist jedoch unterschiedlich.

Wer ist für Anschaffung, Wartung und Installation von Rauchwarnmeldern zuständig?

Für die Montage von Rauchwarnmeldern ist in der Regel der Eigentümer / Vermieter zuständig. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für die Montage von Rauchwarnmeldern zuständig. Die Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern variiert je nach Bundesland.

In welchen Räumen Rauchwarnmelder installiert werden müssen, ist in den einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer unterschiedlich geregelt. Die Formulierungen unterscheiden sich jedoch nur geringfügig. Übergreifend lässt sich zusammenfassen: jeweils ein Rauchwarnmelder für jedes Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie für alle Flure, die als Flucht- oder Rettungsweg dienen oder zu Aufenthaltsräumen führen. Teils werden Rauchwarnmelder auch allgemein für alle Aufenthaltsräume gefordert.

Rauchmelder oder Rauchwarnmelder? Was ist der Unterschied?

Die Begriffe Rauchmelder und Rauchwarnmelder werden umgangssprachlich synonym verwendet. Es gibt jedoch einen deutlichen Unterschied in Ihrer Funktion.

Der Rauchwarnmelder warnt seine Umgebung unmittelbar, indem er im Brandfall über einen integrierten Lautsprecher Warngeräusche abgibt. Der (Funk-)Rauchmelder hingegen ist Teil einer Brandmeldeanlage. Er warnt nicht sein unmittelbares Umfeld, sondern sendet einen Alarm an eine zentrale Stelle, beispielsweise die Feuerwehr. Da Brandrauch bereits nach wenigen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit führen kann, bietet ein Funkrauchmelder oder ein umfassendes Rauchmeldesystem deutlich mehr Sicherheit gegenüber einem einfachen Rauchwarnmelder. Moderne Systeme senden Ihnen sogar Informationen auf Ihr Smartphone. Integrieren Sie Ihr Rauchmeldesystem in Ihr Smart Home, können bei einem Brand vordefinierte Szenen ausgelöst werden, wie zum Beispiel das Hochfahren der Rolladen, um Fluchtmöglichkeiten zu eröffnen.

So funktionieren Rauchmelder

Hier finden Sie eine kurze Einführung in die Funktionsweise von Rauchmeldern.

Innerhalb des Geräts befindet sich eine Kammer, die sogenannte Rauchkammer. Diese enthält in der Regel eine kleine LED und einen Lichtsensor. Sobald Brandrauch in die Rauchkammer eintritt, wird der Lichtstrahl aufgrund der im Rauch enthaltenen Partikel abgelenkt und es kommt zu einer Streuung des Lichts. Aufgrund dessen fällt das Licht dann auch auf den Lichtsensor der dann einen Alarm auslöst.

Es gibt aber verschiedene Funktionsweisen den Alarm betreffend. Einige Rauchmelder lassen das Alarmsignal nur in dem betroffenen Raum ertönen. Vernetzte Rauchmelder "kommunizieren" untereinander im Falle eines Alarms. Dadurch ertönen per Funkverbindung alle weiteren Rauchmelder innerhalb einer Wohnung bzw. eines Gebäudes.

Planung und Montage

Angefangen bei der Auswahl der richtigen Rauchmelder bis zur korrekten Montage am richtigen Ort - bei der Installation von Rauchmeldern gibt es einiges zu beachten.

Bereits beim Kauf sollten Sie auf verschiedene Prüf- und Qualitätszeichen achten - diese Produktzeichen garantieren Ihnen geprüfte Sicherheit und Langlebigkeit des Gerätes:

  • das VdS-Prüfzeichen
  • das CE-Zeichen (zuzüglich der Produktnorm EN 14604)
  • das Qualitätszeichen "Q"
  • das Kriwan-Logo

Wenn Sie einen geeigneten Rauchmelder gefunden haben, sollten Sie prüfen, ob der Rauchmelder einen Satz Batterien enthält. Rauchmelder sollten nur mit hochwertigen und langlebigen Batterien betrieben werden - als vorteilhaft erweisen sich in diesem Zusammenhang Lithium-Batterien. Diese gewährleisten in der Regel einen dauerhaften Schutz von bis zu 10 Jahren.

Die Anzahl der benötigten Rauchmelder hängt von der Wohnfläche und der Anzahl der Räume ab. Installiert werden Rauchmelder in der Regel in Schlaf- und Kinderzimmern, Fluren und Treppenhäusern sowie Wohn- und Arbeitszimmern. Im Badezimmer und in der Küche werden im Regelfall keine Rauchmelder installiert, da viele Modelle nicht zwischen Wasserdampf und einem durch Feuer ausgelösten Rauch unterscheiden können. Lediglich einigen hochwertigen Modellen gelingt diese Unterscheidung.

Bei der Montage müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Der Rauchmelder sollte an der Zimmerdecke montiert werden, da Rauch zunächst an die Decke steigt, bevor er sich im ganzen Raum verteilt.
  • Ausnahme bildet eine Deckenbeschaffenheit, die eine ordnungsgemäße Befestigung nicht zulässt - in diesem Fall kann der Rauchmelder an der längeren Wand angebracht werden.
  • Der ideale Montagepunkt befindet sich in der Mitte des Raumes - die Entfernung der Wände sollte dabei mind. 50 cm betragen.
  • Bei Dachschrägen sollte ein Anbringungsabstand von ca. 30 cm - 50 cm zur Dachspitze eingehalten werden.
  • sollte der Raum größer als 60 Quadratmeter sein, muss ein zusätzlicher Rauchmelder installiert werden.
  • Achten Sie bei der Anbringung auf eine waagerechte Position.
  • Meiden Sie eine Montage in unmittelbarer Nähe von Luftschächten oder Orten an denen Zugluft besteht.

Um eine korrekte Montage zu gewährleisten, sollten Sie Ihre Rauchmelder von einem Fachmann montieren lassen.

Wartung

Bei der Wartung handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme, die einen möglichen Ausfall des Rauchmelders verhindern soll und somit die Langlebigkeit des Gerätes garantiert.

Wie häufig eine Wartung durchgeführt werden muss, kann der Bedienungsanleitung entnommen werden - in der Regel ist von einer jährlichen Wartung auszugehen. In den Bundesländern, die bereits eine Rauchmelderpflicht eingeführt haben, ist gemäß DIN 14676 eine jährliche Kontrolle in Form von Sicht- und Alarmprüfung der Rauchmelder vorgeschrieben.

Zudem muss laut dieser DIN-Norm jeder Rauchmelder nach spätestens 10 Jahren (ausgehend von der ersten Inbetriebnahme) ersetzt werden. Je nach Hersteller finden Sie auf der Unterseite des Gerätes - in der Regel bei Meldern mit fest eingebauter Lithiumbatterie - sowohl das Herstell- als auch das Austauschdatum.

Um die entsprechenden Funktionen ordnungsgemäß zu überprüfen, reicht ein Drücken des Testknopfes nicht aus. Mit einer zusätzlichen Sichtprüfung wird kontrolliert, ob die Raucheintrittsöffnung frei ist, der Melder frei von äußerlich sichtbaren Defekten ist und die Positionierung weiterhin sinnvoll ist.

Prinzipiell kann jede Person, die gesundheitlich und körperlich dazu in der Lage ist, die Kontrolle und Wartung durchführen. Es ist jedoch empfehlenswert, diese lebenswichtige Überprüfung jährlich von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen. Ihr Fachmann weiß, auf welche Aspekte zu achten ist und hat darüber hinaus die Möglichkeit, bei jedem Rauchmelder einen Feuer- bzw. Rauchalarm zu simulieren, um das Gerät korrekt und realitätsnah zu testen.

Zuständig für die Kontrolle und regelmäßige Wartung der Rauchmelder ist - in aller Regel - der Haus- oder Wohnungseigentümer; er kann diese Verantwortung jedoch - sofern vorhanden - auf den Mieter übertragen. Die verantwortliche Person haftet auch, falls im Brandfall der Rauchmelder seinen Dienst versagt. Ausnahme: Es kann die jährliche Prüfung durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden.

Der Einsatz hochwertiger Batterien kann die durchgehende Laufzeit auf bis zu 10 Jahren erhöhen. Erst dann ist wieder ein Batterie- oder Rauchmelderwechsel fällig. Wichtig: Die jährliche Überprüfung durch einen Fachmann bleibt durch solch lange Batterielaufzeiten natürlich weiterhin Pflicht!

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